HERZLICH WILLKOMMEN

Schulen in freier Trägerschaft


Schulen zu betreiben ist heute nicht mehr allein Sache des Staates. In der modernen Bürgergesellschaft ist die Gründung von Schulen in freier Trägerschaft zu Recht ein durch Artikel 7 Abs. 4 Grundgesetz garantiertes Grundrecht für jeden Bürger.

Jedoch ist die Gründung einer Schule in freier Trägerschaft nicht einfach. Sie bedarf unter anderem auch der fachkundigen juristischen Beratung.

Gleiches gilt für den Betrieb von Schulen in freier Trägerschaft. Hier entstehen eine Fülle von juristischen Fragen, die spezielles Know-how erfordern.

Die Rechtsanwaltskanzlei Barkhoff & Partner in Bochum ist seit Jahrzehnten als Berater (und auch Prozessvertreter) für Schulen in freier Trägerschaft jeglicher Couleur tätig.

Ständig beraten wir unter anderem die Arbeitsgemeinschaft Waldorfpädagogik in NRW, den Bund der Freien Waldorfschulen und den Bundesverband freier Alternativschulen. Es bestehen intensive Kontakte zum Verband Deutscher Privatschulen, zum Europäischen Forum für Freiheit im Bildungswesen, zum Institut für Bildungsforschung und Bildungsrecht und zu zahlreichen weiteren Verbänden und Einrichtungen des Bildungslebens.


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