Sandra Meinke
geboren 1972
RECHTSANWÄLTIN UND NOTARIN, FACHANWÄLTIN FÜR ARBEITSRECHT
2000: Zulassung als Rechtsanwältin, zunächst in Düsseldorf tätig,
2001: Eintritt in die Sozietät Barkhoff und Partner
2005: Ernennung zur Fachanwältin für Arbeitsrecht
2016: Ernennung zur Notarin
Tätigkeitsschwerpunkte
- notarielle Tätigkeit in allen klassischen Bereichen
- arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen und gemeinnützigen Einrichtungen aus den Bereichen Bildung, Soziales, Gesundheit und Kultur
- Arbeits- und schulrechtliche Beratung von Schulen in freier Trägerschaft
- Beratung in vereinsrechtlichen Fragen, Satzungsgestaltung
- Durchführung von Seminaren und Inhouse-Schulungen
Beispiel Individualarbeitsrecht:
Gestaltung von Arbeitsverträgen, Beratung und Vertretung bei arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie Versetzung, Abmahnung oder Kündigung, Begleitung bei Umstrukturierungen, Vertretung in arbeitsgerichtlichen Prozessen
Beispiel kollektives Arbeitsrecht:
Beratung und Vertretung in sämtlichen Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat, Vertretung bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen und vor der Einigungsstelle, Vertretung in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
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