Nun also doch: während zunächst verlautbart wurde, dass eine Verlängerung der Reglungen zur virtuellen Mitgliederversammlung nicht vorgesehen ist, kommt sie jetzt doch.
Demnach dürfen Vereine auch ohne entsprechende Satzungsregelung ihre Mitgliederversammlung abweichend von der allgemeinen Regelung weiterhin online abhalten.
Die verlängerte Maßnahme durch das „Aufbauhilfegesetz 2021“ gilt zunächst bis zum 31.08.2022 und lässt die bisher geltenden Regelungen ansonsten unverändert fortbestehen.
Jakob Janitzki, Notar, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels-und Gesellschaftsrecht