HERZLICH WILLKOMMEN

Schiedsgericht


Wir bieten die Durchführung von Schieds- und Schlichtungsverfahren an. Das förmliche Schiedsverfahren wird von fachkundigen Schiedsrichter/innen geführt und endet mit verbindlichen Vergleichen und Schiedssprüchen. Entscheidungen des Schiedsgerichts können für vollstreckbar erklärt werden.
Bei Schlichtungsverfahren werden von erfahrenen Schlichter/innen Vorschläge für nachhaltige Konfliktlösungen erarbeitet.

Vorteile von Schieds- und Schlichtungsverfahren:

  • Es liegen große Erfahrungen nicht nur im gewerblichen Bereich, sondern insbesondere auch im Bereich gemeinnütziger (Non-Profit-) Unternehmen vor;
  • es werden immer interessen­gerechte Lösungen gesucht;
  • die Konfliktparteien haben selbst die Wahl zwischen verschiedenen Formen der Konfliktbewältigung und zwischen verschiedenen kompetenten Mediatoren, Schlichtern und Schiedsrichtern;
  • alle Verfahren werden zügig und unbürokratisch durchgeführt.

Übrigens:
Die Zuständigkeit unserer Schiedsstelle kann entweder für den Einzelfall verabredet oder generell in Gesellschaftsverträgen und Satzungen vereinbart werden.

Schiedsgerichtsordnung einsehen (PDF)


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