Seminar Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts, Neuer Termin vorausssichtlich 2024 |
Seminar 16: Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts, mit den aktuellen Änderungen 2021Für gemeinnützige Vereine hat sich im Jahr 2021 sehr viel geändert. Das Jahressteuergesetz 2020 brachte Änderungen bei den Pauschalen, im Spendenrecht und bei der Mittelweitergabe. Ferner wurden neue gemeinnützige Zwecke und auch neue Zweckbetriebe anerkannt. Das Recht der Fördervereine wurde vereinheitlicht und vieles andere mehr. Wir vermitteln Ihnen die wichtigsten Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts, die Geschäftsführungen und Vorstände gemeinnütziger Einrichtungen kennen sollten. Und wir bringen Sie auf den neuesten Stand hinsichtlich der Änderungen 2021.
|
Referent: Jakob Janitzki, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Seminar-Themen:
- Die Systematik des Gemeinnützigkeitsrechts – eine kurze Einführung
- Die neuen Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen
- Zeitnahe Mittelverwendung bei kleinen Vereinen
- Mittelweitergabe an andere Gemeinnützige; Fördervereine: Die neue Systematik der Abgabenordnung, Mittelweitergabe ins Ausland, Besonderheiten bei Fördervereinen, Gewinnausschüttung an Gemeinnützige, Vertrauensschutz bei Weitergabe
- Erhöhung der Freigrenze bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben
- Prüfung der tatsächlichen Geschäftsführung durch das Finanzamt
- Rechtlich selbständige Hilfsbetriebe als Zweckbetriebe
- Änderungen im Spendenrecht
- Das neue Zuwendungsempfänger-Register
- Neue gemeinnützige Zwecke: Klimaschutz, Hilfe diskriminierter Menschen, Ortsverschönerung, Freifunk, Friedhofsverwaltung
- Neue Zweckbetriebe: Flüchtlingseinrichtungen, Fürsorge für psychische und seelische Erkrankungen
Termin: wird bekanntgegeben
Ort: Büro Barkhoff und Partner, Husemannplatz 3, 44787 Bochum, Wegbeschreibung: https://barkhoff-partner.de/kontakt
Der Seminarbeitrag beträgt 190 € pro Person.
Barkhoff Seminare GbR, Husemannplatz 3, 44869 Boc.hum
Fax: 0234/6106029
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!@barkhoff-partner.de
Möglicherweise können Sie für Ihre Teilnahme am Seminar einen staatlichen Bildungsscheck oder eine Bildungsprämie erhalten und die Hälfte der Teilnehmergebühr erstattet bekommen, wenn Sie diese jeweils beantragen, bevor Sie sich zum Seminar anmelden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.mags.nrw.de bzw. www.bildungspraemie.info.